Wen es betrifft
Die Pflicht knüpft nicht an die Größe der Seite an, sondern daran, ob sie geschäftsmäßig betrieben wird. Eine Seite mit Preisen, Terminbuchung oder Shop-Links ist geschäftsmäßig, auch wenn sie nur aus fünf Schaltflächen besteht.
Rein privat genutzte Seiten sind davon in der Regel nicht erfasst. Die Grenze verläuft nicht beim Umsatz, sondern bei der Ausrichtung.
Die einschlägigen Vorgaben für digitale Dienste wurden 2024 aus dem Telemediengesetz in das Digitale-Dienste-Gesetz überführt. Am Inhalt der Anbieterkennzeichnung hat sich dabei wenig geändert.
Was üblicherweise hineingehört
Die Angaben sind dieselben wie auf Ihrer Website.
- Name und Anschrift, bei Gesellschaften mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten.
- Ein Kontaktweg für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
- Registereintrag und Registernummer, sofern vorhanden.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Bei reglementierten Berufen die zuständige Kammer und die Berufsbezeichnung.
Ein Postfach genügt für die Anschrift üblicherweise nicht.
Die praktische Lösung
Sie müssen den Text nicht auf der Seite selbst unterbringen. Ein klar beschrifteter Link genügt in aller Regel, solange er ohne Suchen erreichbar ist.
- Legen Sie unten auf der Seite einen Abschnitt mit den rechtlichen Links an.
- Beschriften Sie ihn wörtlich mit „Impressum“, nicht mit „Über uns“ oder „Info“.
- Verlinken Sie das Impressum Ihrer bestehenden Website, falls Sie eine haben.
- Ergänzen Sie einen Link zur Datenschutzerklärung, der ebenfalls erwartet wird.
- Prüfen Sie beide Links zweimal im Jahr, denn tote Links helfen niemandem.
Wenn es keine Website gibt
Viele kleine Betriebe haben nur Profile und diese eine Seite. Dann braucht das Impressum einen eigenen Ort.
Eine schlichte Unterseite reicht aus. Sie muss weder gestaltet noch beworben werden, sie muss nur existieren und erreichbar sein.
Wer gar nichts hosten möchte, kann den Text auf eine einfache statische Seite legen und von der Bio-Seite darauf verlinken.
Die Profile selbst nicht vergessen
Die Pflicht endet nicht bei der Bio-Seite. Geschäftsmäßig genutzte Profile in sozialen Netzwerken werden üblicherweise ebenfalls erfasst.
Weil im Profiltext kaum Platz ist, ist der übliche Weg genau derselbe: die eigene Adresse in das Linkfeld, und auf der Zielseite der Abschnitt mit den rechtlichen Links.
Das ist einer der praktischen Gründe, warum eine eigene Seite hinter dem Bio-Link nützlich ist und nicht nur bequem.
Zum Schluss der übliche Hinweis
Dieser Text ersetzt keine Beratung und kann Ihren konkreten Fall nicht beurteilen. Rechtsform, Beruf und Art des Angebots ändern die Anforderungen.
Was er leisten soll, ist die Erinnerung daran, dass eine kleine Seite dieselben Pflichten auslösen kann wie eine große, und dass die saubere Lösung fünf Minuten dauert.
Im Zweifel lassen Sie die Angaben einmal prüfen. Danach ändern sie sich jahrelang nicht mehr.